Bevor eine Wand geöffnet oder ein Bauteil abgebrochen wird, stellen sich oft rechtliche Fragen. Die folgenden Antworten geben eine allgemeine Orientierung – für eine verbindliche Einschätzung im Einzelfall empfiehlt sich immer die Rücksprache mit dem zuständigen Bauamt, einem Statiker oder Ihrem Vermieter.

Brauche ich für einen Wanddurchbruch eine Baugenehmigung?

Das hängt unter anderem davon ab, ob es sich um eine tragende oder nicht tragende Wand handelt, um die konkrete Kommune und um die Art des Gebäudes. Bei nicht tragenden Innenwänden ist häufig keine gesonderte Genehmigung nötig, bei tragenden Wänden ist in der Regel vorab eine statische Prüfung erforderlich. Im Zweifel gibt das zuständige Bauamt verbindlich Auskunft.

Darf in tragenden Wänden gebohrt oder gesägt werden?

Grundsätzlich ja, allerdings nur nach vorheriger statischer Abklärung, wie groß eine Öffnung sein darf und ob zusätzliche Maßnahmen (z. B. ein Sturz oder Verbundanker) notwendig sind. Ohne diese Prüfung sollte an tragenden Bauteilen nichts verändert werden.

Muss ich als Mieter meinen Vermieter informieren?

Bauliche Veränderungen an einer gemieteten Wohnung – dazu zählen auch Kernbohrungen oder Wanddurchbrüche – bedürfen in aller Regel der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Das gilt unabhängig davon, ob die Wand tragend ist oder nicht.

Gibt es Besonderheiten bei denkmalgeschützten Gebäuden?

Bei denkmalgeschützten Objekten ist zusätzlich zur baurechtlichen auch die denkmalschutzrechtliche Seite zu beachten. Änderungen an Bausubstanz sind dort häufig genehmigungspflichtig und sollten vorab mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden.

Wer haftet, wenn beim Bohren eine Leitung getroffen wird?

Vor Bohr- und Sägearbeiten wird der Bereich auf verdeckte Leitungen (Strom, Wasser, Heizung) geprüft. Bestehende Bestandspläne oder Hinweise zum Leitungsverlauf sind daher hilfreich und sollten nach Möglichkeit vorab bereitgestellt werden. Die genaue Haftungsfrage im Schadensfall regelt sich nach den vertraglichen Vereinbarungen und den Umständen des Einzelfalls.

Bei Unsicherheiten zu Ihrem konkreten Vorhaben sprechen Sie es gerne direkt an – Kontakt.