Welches Verfahren zum Einsatz kommt, hängt vom jeweiligen Bauteil und Ziel ab. Die folgenden Fragen erklären die wichtigsten Unterschiede.
Was ist der Unterschied zwischen Kernbohrung und einer normalen Bohrung?
Bei der Kernbohrung wird mit einem rotierenden, diamantbesetzten Hohlbohrer ein runder „Kern“ aus dem Beton herausgelöst, statt das Material wie bei einer normalen Bohrung vollständig zu zerkleinern. Das ermöglicht saubere, präzise Öffnungen in größeren Durchmessern, wie sie für Leitungen und Rohre benötigt werden. Mehr dazu auch im Beitrag Betonbohren – Was Sie wissen müssen.
Was bedeutet „Endlosbohrung“?
Endlosbohrungen kommen zum Einsatz, wenn eine Bohrung tiefer ist, als es die Länge eines einzelnen Bohrkopfs zulässt – etwa bei sehr dicken Wänden oder Decken. Dabei wird mit Verlängerungen gearbeitet, sodass auch durchgehende Bohrungen über größere Bauteilstärken hinweg möglich sind.
Wie funktioniert Wandsägen?
Beim Wandsägen wird eine Säge auf einer Führungsschiene an der Wand montiert und schneidet entlang einer geraden Linie durch den Beton. Dieses Verfahren eignet sich besonders für gerade Kanten, etwa bei neuen Tür- oder Fensteröffnungen.
Wann kommt eine Seilsäge statt einer Wandsäge zum Einsatz?
Seilsägen werden eingesetzt, wenn Bauteile besonders dick, schwer zugänglich oder nicht mit einer geraden Führungsschiene erreichbar sind – zum Beispiel bei massiven Fundamenten oder ungewöhnlich geformten Bauteilen, für die eine Wandsäge nicht ausreicht.
Wie viel Lärm und Staub entstehen bei Betonbohr- und Sägearbeiten?
Beim Bohren und Sägen von Beton entstehen grundsätzlich Lärm und Bohrstaub bzw. -schlamm, da mit Diamantwerkzeug gearbeitet wird. Viele Verfahren werden daher mit Wasserkühlung durchgeführt, was gleichzeitig die Staubentwicklung reduziert. Der genaue Ablauf und mögliche Schutzmaßnahmen für den Arbeitsbereich lassen sich vorab besprechen – nehmen Sie einfach Kontakt auf.
Bevor eine Wand geöffnet oder ein Bauteil abgebrochen wird, stellen sich oft rechtliche Fragen. Die folgenden Antworten geben eine allgemeine Orientierung – für eine verbindliche Einschätzung im Einzelfall empfiehlt sich immer die Rücksprache mit dem zuständigen Bauamt, einem Statiker oder Ihrem Vermieter.
Brauche ich für einen Wanddurchbruch eine Baugenehmigung?
Das hängt unter anderem davon ab, ob es sich um eine tragende oder nicht tragende Wand handelt, um die konkrete Kommune und um die Art des Gebäudes. Bei nicht tragenden Innenwänden ist häufig keine gesonderte Genehmigung nötig, bei tragenden Wänden ist in der Regel vorab eine statische Prüfung erforderlich. Im Zweifel gibt das zuständige Bauamt verbindlich Auskunft.
Darf in tragenden Wänden gebohrt oder gesägt werden?
Grundsätzlich ja, allerdings nur nach vorheriger statischer Abklärung, wie groß eine Öffnung sein darf und ob zusätzliche Maßnahmen (z. B. ein Sturz oder Verbundanker) notwendig sind. Ohne diese Prüfung sollte an tragenden Bauteilen nichts verändert werden.
Muss ich als Mieter meinen Vermieter informieren?
Bauliche Veränderungen an einer gemieteten Wohnung – dazu zählen auch Kernbohrungen oder Wanddurchbrüche – bedürfen in aller Regel der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Das gilt unabhängig davon, ob die Wand tragend ist oder nicht.
Gibt es Besonderheiten bei denkmalgeschützten Gebäuden?
Bei denkmalgeschützten Objekten ist zusätzlich zur baurechtlichen auch die denkmalschutzrechtliche Seite zu beachten. Änderungen an Bausubstanz sind dort häufig genehmigungspflichtig und sollten vorab mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden.
Wer haftet, wenn beim Bohren eine Leitung getroffen wird?
Vor Bohr- und Sägearbeiten wird der Bereich auf verdeckte Leitungen (Strom, Wasser, Heizung) geprüft. Bestehende Bestandspläne oder Hinweise zum Leitungsverlauf sind daher hilfreich und sollten nach Möglichkeit vorab bereitgestellt werden. Die genaue Haftungsfrage im Schadensfall regelt sich nach den vertraglichen Vereinbarungen und den Umständen des Einzelfalls.
Bei Unsicherheiten zu Ihrem konkreten Vorhaben sprechen Sie es gerne direkt an – Kontakt.
Eine der ersten Fragen bei Betonbohr-, Betonsäge- oder Abbrucharbeiten betrifft naturgemäß die Kosten. Hier die Antworten auf die häufigsten Fragen dazu.
Wovon hängt der Preis für eine Kernbohrung oder Betonsägearbeit ab?
Der Preis richtet sich vor allem nach Bohrdurchmesser bzw. Schnittlänge, der Dicke und Härte des Betons, ob eine Bewehrung (Armierungseisen) durchtrennt werden muss, der Zugänglichkeit der Arbeitsstelle (z. B. Überkopfarbeiten oder enge Räume) sowie dem Anfahrtsweg. Da jedes Vorhaben unterschiedlich ist, lässt sich pauschal kein fester Preis nennen.
Gibt es einen Mindestpreis für kleinere Aufträge?
Auch bei kleineren Arbeiten fallen Anfahrt, Auf- und Abbau des Bohr- bzw. Sägewerkzeugs an, sodass ein gewisser Grundaufwand entsteht. Für eine verbindliche Einschätzung zu Ihrem konkreten Vorhaben nehmen Sie am besten direkt Kontakt auf.
Kostet eine Überkopfbohrung mehr als eine Bohrung in der Wand?
Überkopfarbeiten an der Decke sind in der Regel aufwändiger als Bohrungen in einer stehenden Wand, unter anderem wegen des zusätzlichen Montageaufwands für das Bohrgerät und der Absicherung des Arbeitsbereichs gegen herabfallende Bohrkerne. Das kann sich im Preis niederschlagen.
Ist eine Anfahrtspauschale üblich?
Je nach Entfernung zum Einsatzort kann eine Anfahrtspauschale anfallen. Das Haupteinsatzgebiet ist Allensbach, Konstanz und der Landkreis Konstanz; Projekte in der weiteren Region sind nach Absprache ebenfalls möglich.
Wie bekomme ich ein verbindliches Angebot?
Am zuverlässigsten ist eine kurze Beschreibung Ihres Vorhabens (Art der Arbeit, ungefähre Maße, Zugänglichkeit, gewünschter Zeitraum) per Telefon oder E-Mail. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Kontaktseite. Eine Übersicht der angebotenen Arbeiten gibt es unter Unsere Leistungen.